E-Rechnung: Pflichten und Umsetzung
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir begleiten Sie bei Empfang, Verarbeitung und Ausstellung.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird in Deutschland verbindlich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht wird bis 2028 stufenweise verbindlich.
Was wir für Sie übernehmen
- Prüfung, ob und ab wann Sie betroffen sind
- Einrichtung des Empfangs und der Verarbeitung
- Wahl zwischen XRechnung und ZUGFeRD
- Anbindung an Ihre Buchhaltungssoftware
- Schulung Ihres Teams und klare Abläufe
Gemeinsam richten wir einen Ablauf ein, der zu Ihrem Unternehmen passt, damit aus der Pflicht ein effizienter Prozess wird.
Fragen zur E-Rechnung
Muss mein Unternehmen schon E-Rechnungen empfangen können?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Wir richten den Empfang und die Verarbeitung mit Ihnen ein.
Wann muss ich selbst E-Rechnungen ausstellen?
Die Ausstellungspflicht wird bis 2028 stufenweise verbindlich. Wir prüfen den für Sie geltenden Zeitpunkt und begleiten die Umstellung.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format, ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten. Wir empfehlen das zu Ihrem Ablauf passende Format.
Bereit für eine steuerliche Betreuung mit Weitblick?
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